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Erwerbsminderungsrenten-Reformgesetz 2001 und Rentenreform 2005 – erhebliche Leistungskürzungen
Seit dem Jahr 2001 werden die gesetzlichen Leistungen für den Fall, dass man nicht
mehr voll arbeiten kann, erheblich reduziert.
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Renten in % vom Bruttoeinkommen1
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Seit 1.1.2001
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Volle Erwerbsminderungsrente
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Halbe Erwerbsminderungsrente
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ca. 31%
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ca. 16%
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Seit dem 01.01.2001 entfällt der so genannte Berufsschutz für alle nach dem 01.01.1961 Geborenen. Das heißt, wer nach dem 01.01.2001 nicht mehr in der Lage ist, seinen bisherigen Beruf auszuüben, kann bei der Feststellung seiner Erwerbsfähigkeit auf alle üblichen Berufe am allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen werden.
Erwerbsminderungsrenten-Reform 2001 und Rentenreform 2005 – die Regelung im Detail Für alle Neuzugänge seit 01.01.2001 entfallen die bisherigen Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrenten.
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Arbeitsfähigkeit täglich
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Erwerbsminderungsrente
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Unter 3 Stunden
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Volle ca. 31 % vom letzten Brutto1
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3 bis unter 6 Stunden
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Halbe ca. 16 % vom letzten Brutto1 Steht keine Arbeitsstelle zur Verfügung, wird die volle Rente gezahlt
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6 Stunden und mehr
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Keine Erwerbsminderungsrente
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Risiko Berufsunfähigkeit In den letzten Jahren haben jährlich rund 200.000 Menschen erstmals eine gesetzliche Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten – auch viele junge Menschen.
Was sind die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit?
+ 31,6% Erkrankungen am Skelett- und Bewegungsapparat + 16,5% Erkrankungen am Herz- und Gefäßsystem + 15,7% Nervenkrankheiten + 15,0% Sonstige Erkrankungen + 14,3% Unfälle (Sport, Haushalt, Verkehr) + 6,9% Krebs, etc.
1: Faustformel, alle Prozentangaben vom Bruttoeinkommen bis max. zur Beitragsbemessungsgrenze (2004: alte Bundesländer 5.150 EUR, neue Bundesländer 4.350 EUR).
2 Arten der Versicherung gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit:
A) Berufsunfähigkeitsversicherung
Diese Versicherung ist ausgerichtet auf die Folge, nämlich Berufsunfähigkeit. Die Ursache (Krankheit, Unfall, etc.) ist nicht ausschlaggebend für die Erbringung der Leistung.
Um die Leistung ausgezahlt zu erhalten muss der Versicherte gegenüber der Versicherung nachweisen, dass er zumindest zu 50% in seiner Berufsausübung eingeschränkt ist und dies für eine ununterbrochene Dauer von mindestens 6 Monaten. Die Berufsunfähigkeitsrente wird monatlich ausgezahlt; solange wie der Zustand der Berufsunfähigkeit anhält.
Bei klar gegebenen Berufsbildern (Büro-Angestellte, Gesellen im Handwerk, Fließbandarbeiter, etc.) ist der Nachweis leichter zu erbringen.
Hingegen ist es für Freiberufler, Selbständige, Unternehmer, etc. sehr schwierig einen Leistungsanspruch zu erwerben, da ihre Tätigkeiten häufig nicht klar einzuordnen sind. Außerdem könnten sie sich eventuell neu organisieren (Delegation von Aufgaben) und somit unter die 50%-Grenze rutschen.
Aus den o.a. Gründen empfiehlt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung jenen, die im Arbeitnehmer- / Angestellten-Verhältnis arbeiten und eine klare Stellenbeschreibung besitzen.
B) Schwere-Krankheiten-Vorsorge (englisch: Dread Disease)
Diese Versicherung ist ausgerichtet auf die Ursache (schwere Krankheit) und nicht auf die Folge. Es spielt also keine Rolle, ob der Versicherte durch die Krankheit in seinem Beruf eingeschränkt wird.
Um die Leistung zu erhalten, muss ein ärztliches Attest vorliegen, welches eine der versicherten Krankheiten bestätigt. Innerhalb von 14 Tagen wird die Leistung durch die Versicherungsgesellschaft in einer Summe (Kapitalzahlung) ausgezahlt.
Versichert werden die häufigsten Krankheiten, wie: + Krebs + Herzinfarkt + Schlaganfall + und weitere bis zu 36 Krankheitsfälle (je nach Versicherer und Tarif)
Diese Form der Versicherung eignet sich besser für Freiberufler, Selbständige und leitende Angestellte, da nicht nach der Einschränkung im Berufsleben gefragt, sondern ausschließlich auf die Ursache abgestellt wird. Kaum absicherbar sind allerdings Psychosen und Skeletterkrankungen.
Burnout-Versicherung: Skandia erweitert Dread Disease Policen
Die Zahl der Menschen mit psychischen Krankheiten steigt stetig: Im vergangenen Jahr hat das Wort „Burnout“, der für durch Überarbeitung verursachte Erschöpfungsdepression steht, es in die Top-Ten-Liste der Wörter des Jahres geschafft. Die Versicherungsgesellschaft Skandia reagiert und bietet nun eine finanzielle Absicherung gegen Folgen von psychischen Erkrankungen als Ergänzung zu ihren Dread Disease Policen „Skandia Komfortschutz“ an. Im Gegensatz zu Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen, die die Versicherungssumme nur bei einem prognostizierten negativen Krankheitsverlauf beziehungsweise bei dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Versicherten auszahlen, reicht für die Leistung aus der Dread Disease Policen lediglich die Diagnose. „Die Einmalzahlung aus der Versicherung erfolgt nach Diagnose, eine spätere Genesung steht ihr nicht im Weg“, erklärt Skandia. Außerdem bleibt der Versicherungsschutz auch nach der Leistung bei einer ersten schweren Erkrankung bei einer zweiten schweren Erkrankung bestehen.
aus: "Das Investment.com" vom 18. Januar 2012.
Beitragsvergleich: Die SKV ist etwas teurer als eine BU-Versicherung. Dies liegt vor allem daran, dass die Leistung sofort und in einer Summe fällig wird, während dies bei der BU-Versicherung als Rente geschieht und auch nur so lange gezahlt wird, wie der BU-Fall vorliegt. In Deutschland werden BU-Renten im Durchschnitt ca. 3 Jahre lang gezahlt.
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